Die Urteilverkündung. Der Staatsschutzsenat des OLG Dresden verurteilt alle acht Angeklagten als Teil einer terroristischen Vereinigung. Fünf der Angeklagten werden zudem wegen ihrer Beteiligung am Angriff auf der Schlossteichinsel als schuldig befunden. Das Gericht verhängt in Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 3 Monaten und 5 Jahren und 6 Monaten.
Aufgrund der Pandemie-Situation werden die Urteile bereits heute bekannt gegeben. Nach einer mehrstündigen Beratungspause beginnt der Senat mit der Urteilsverkündung.
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden unter dem Vorsitz von Richter Schlüter-Staats, sieht es als erwiesen an, dass die acht Angeklagten eine terroristische Vereinigung nach § 129a gegründet haben. Der Vorsitzende führt aus, das Ziel der Angeklagten sei der gewaltsame Umsturz der demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland unter Inkaufnahme der Tötung von Menschen gewesen. Fünf der Angeklagten wurde zudem wegen des sogenannten „Probelaufs“ auf der Chemnitzer Schloßteichinsel am 14. September 2018 wegen Landfriedensbruch verurteilt.
In Christian K. (32) sieht das Gericht den Rädelsführer der Vereinigung und verhängt eine Haftstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Der Senat verurteilt ihn außerdem wegen Landfriedensbruchs. Der Angeklagte Martin H. (22) wird zu eine Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt, Marcel Wa. (32) zu 3 Jahren und 9 Monaten, Sven We. (29) zu 3 Jahren und 6 Monaten. Alle drei werden auch wegen Landfriedensbruchs schuldig befunden. Ebenso Sten E. (29), er wird zusätzlich wegen Körperverletzung verurteilt. Sein Strafmaß liegt bei einer Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten.
Wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung wird Christopher Wei. (29) zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt, Maximilian V. (29) zu 2 Jahren und 3 Monaten und Tom Wo. zu 3 Jahren und 3 Monaten.
Der Vorsitzende Schlüter-Staats stellt in seiner fast zweistündigen Begründung der Urteile klar, dass wer versuche sich Waffe zu beschaffen, bereit sei diese auch gegen Menschen einzusetzen. Nur dass die Gruppe so schnell ausgehoben worden sei, habe laut Schlüter-Staats verhindert, dass es zu mehr kam als zu „Hirngespinsten“. Der Senat weist hier auch auf die Eigendynamik rechten Terrors hin und zieht Parallelen zu den rechtsterroristischen Gruppierungen „Gruppe Freital“ und der „Oldschool Society“.
Mit den Urteilen bleibt der Senat, abgesehen von Christian K., unter den Forderungen der Generalbundesanwaltschaft. Laut OLG wirkt strafmildernd, dass die terroristische Vereinigung nur kurz existierte. Wobei sich die teils erheblichen Vorstrafen von sieben der acht Angeklagten verschärfend auf das Strafmaß auswirken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Update vom 15. April 2020: Alle acht Angeklagten haben gegen das Urteil Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Die Entscheidung dazu steht noch aus.